Leitfaden für die Bewerbung zum Masterstudium
für internationale Bewerbende
für internationale Bewerbende
Internationale Bewerbende für ein Masterstudium an der LMU müssen sich parallel (d. h. getrennt) beim zuständigen Institut/Masterstudiengang und beim Referat Internationale Angelegenheiten bewerben bzw. zum Studium anmelden. Die Fristen können sich unterscheiden.
Bitte beachten Sie: Dokumente, die Sie bei der Koordinationsstelle des Masterstudienganges vorlegen müssen, werden auch für die Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten benötigt.
Bitte informieren Sie sich beim entsprechenden Masterstudiengang über die Bewerbungsmodalitäten und reichen dort Ihre vollständige Bewerbung ein. Die Bewerbungsunterlagen, die Sie vorlegen müssen und die Bewerbungsvoraussetzungen können je nach Studiengang sehr unterschiedlich sein, auch die Bewerbungsfristen.
Wenn die Koordination des Masterstudiengangs Ihre Bewerbung akzeptiert, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid des Masterstudiengangs. Bitte senden Sie eine Kopie dieses Bescheids bei der Bewerbung bzw. bei der Immatrikulation an das Referat Internationale Angelegenheiten.
Bitte melden Sie sich gleichzeitig/zusätzlich beim Referat Internationale Angelegenheiten der LMU an (Frist für Anmeldung zum Sommersemester: 15.01. / zum Wintersemester: 15.07.).
Für die Masterstudiengänge
Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft, Biochemie, Bioinformatik, Buchwissenschaft, Chemie, Data Science, Epidemiologie, Germanistische Linguistik, Germanistische Literaturwissenschaft, Geschichte, Informatik, Kunstgeschichte, Mathematik, Medieninformatik, Mensch-Computer-Interaktion, Religions- und Kulturwissenschaft, Quantitative Economics, Slavistik, Soziologie und Statistics & Data Science
benutzen Sie bitte den Online-Antrag MoveIN. Das Portal wird ab dem 15. November geöffnet und schließt am 15. Januar 2025. Im Infosheet (PDF, 324 KB) finden Sie weitere Informationen.
Für alle anderen Studiengänge: Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten einzureichen (per Post):
Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben oder Praktikumszeugnisse sind bei der Anmeldung im Referat Internationale Angelegenheiten nicht erforderlich.
Länderspezifische Besonderheiten entnehmen sie bitte den detaillierten Bewerbungsinformationen.
Der Zulassungsbescheid ist ein wichtiges offizielles Dokument für die Vorlage bei Behörden und für Ihre Immatrikulation an der LMU. Sie erhalten den Zulassungsbescheid vom Referat Internationale Angelegenheiten per E-Mail zugeschickt. Er gilt unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Bestehens der Deutschprüfung (Ausnahme: englischsprachige Masterstudiengänge und Double-Degree-Programme) und der fachlichen Eignung durch den von Ihnen gewählten Masterstudiengang.
Mit diesem Zulassungsbescheid können Sie sich zu den angegebenen Fristen immatrikulieren. Bitte senden Sie zur Immatrikulation alle auf dem Zulassungsbescheid aufgeführten Unterlagen ein! Weitere Informationen zur Immatrikulation für internationale Studierende.
Die Kontaktdaten der Studiengänge finden Sie im LMU-Studiengangsfinder:
Referat Internationale Angelegenheiten
Internationale Zulassung